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Ratgeber · Recht & Steuern

Ratgeber Immobilienrecht und Steuern

Gesetze ändern sich schneller als Immobilien: 2026 kamen das GModG, die neue Energieausweis-Skala und die reformierte Heizungsförderung. Hier halten wir die Rechtslage für Eigentümer, Verkäufer und Vermieter in Baden-Württemberg aktuell - mit Datum, ohne Juristendeutsch.

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Das Wichtigste aus der Rubrik Recht und Steuern

Steuern beim Verkauf: die Zehnjahresfrist

Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer. Selbst genutzte Immobilien sind befreit, wenn Sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Diese Frist entscheidet oft über fünfstellige Beträge, und sie lässt sich mit dem richtigen Verkaufszeitpunkt planen.

Was das GModG 2026 für Eigentümer ändert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Heizungsregeln des alten GEG abgelöst: Statt einer 65-Prozent-Vorgabe gilt eine Emissionsbilanz je Gebäude, Fristen wurden entschärft, die Förderung neu geordnet. Für Verkäufer heißt das vor allem: Käufer fragen nach der Heizung und dem Energieausweis, und wer beides sauber belegen kann, verhandelt aus einer besseren Position.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg besteuert seit 2025 nach dem Bodenwertmodell, die Grunderwerbsteuer liegt bei 5 Prozent des Kaufpreises. Beides wirkt auf den Verkauf: Die Grundsteuer geht mit dem Eigentum über, die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer und rechnet sie in sein Budget ein. Die Ratgeber dieser Rubrik erklären die Details mit Hebesätzen und Rechenbeispielen.

Vermieten heißt Pflichten kennen

Kleinreparaturklausel, Mietpreisbremse, Betriebskostenabrechnung, CO2-Aufteilung: Ein Großteil der Konflikte zwischen Vermietern und Mietern entsteht nicht aus bösem Willen, sondern aus Klauseln, die vor Gericht nicht halten. Eine unwirksame Kleinreparaturklausel etwa verpflichtet den Mieter zu gar nichts - auch nicht anteilig. Was in einen Mietvertrag gehört und was ihn angreifbar macht, steht im Ratgeber <a href="/kleinreparaturklausel-im-vertrag-vereinbaren/">Kleinreparaturklausel wirksam vereinbaren</a>.

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung gilt Kauf bricht nicht Miete

Mietverhältnisse gehen nach § 566 BGB automatisch auf den Käufer über; eine Kündigung wegen des Verkaufs gibt es nicht. Wurde die Wohnung erst nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt, kommen das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB und die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB hinzu. Wer das erst beim Notar erfährt, verliert Zeit und Geld - die Details stehen unter <a href="/haus-in-wohnungen-aufteilen/">Haus in Wohnungen aufteilen</a>.

Die Dreiobjektgrenze trifft mehr Eigentümer als gedacht

Wer innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, gilt steuerlich in der Regel als gewerblicher Grundstückshändler. Jede einzelne Eigentumswohnung zählt dabei als eigenes Objekt, auch wenn alle aus einem einzigen Haus stammen. Die Folge sind Gewerbesteuerpflicht und ein steuerpflichtiger Gewinn unabhängig von der Zehnjahresfrist. Diese Frage gehört vor den Verkauf, nicht danach - wir bringen sie bei PORTIMMO im Erstgespräch auf den Tisch, entschieden wird sie mit Ihrem Steuerberater.

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