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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PORTIMMO GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklerauftrages. Der Kunde erkennt die Einbeziehung dieser AGB in den Maklerauftrag an und bestätigt, dass er ein Exemplar der AGB erhalten hat oder diese über die Homepage (portimmo.de) bzw. die Immobilienbörsen (z.B. www.immobilienscout24.de) oder einem Exposé der Firma Portimmo GmbH eingesehen hat bzw. auf die Gelegenheit, die AGB einzusehen, hingewiesen wurde. Individuell getroffene Vereinbarungen im Maklerauftrag gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB).

§ 1 Maklertätigkeit/Provision

Die Portimmo GmbH vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Portimmo GmbH ist verpflichtet bei der Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag usw.) eine im Maklerauftrag oder in einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Ist im Maklerauftrag nichts anderes vereinbart, beträgt die Provision beim Kauf und beim Verkauf einer Immobilie für die Käuferseite und für die Verkäuferseite jeweils 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. (zurzeit 19 %). Beide Seiten zahlen damit denselben Satz; die Portimmo GmbH hält auf diese Weise die Vorgaben der §§ 656c und 656d BGB ein.

Abweichende Vereinbarungen im Maklerauftrag gehen vor; die Provision kann danach anders verteilt werden oder für eine Seite ganz entfallen. Bei Objekten, die keine Einfamilienhäuser und keine Eigentumswohnungen sind, ist die Verteilung frei vereinbar; die §§ 656a bis 656d BGB gelten für sie nicht.

Bei der Vermietung ist durch die Neufassung des WoVermG in den meisten Fällen der Vermieter der Auftraggeber/Besteller der Firma Portimmo GmbH.

Ist die Vermietung mit dem Auftraggeber vereinbart, beträgt die Provision zwei Monatsmieten (inkl. gesetzlicher MwSt.). Gewerbeimmobilien bilden eine Ausnahme - hier wird nach wie vor die Provision vom Mieter gezahlt, diese beträgt - sofern nicht anders vereinbart - 3,57 Monatskaltmieten (inkl. gesetzlicher MwSt.). Ebenso bildet der Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mietinteressenten als Auftraggeber/Besteller eine Ausnahme. Im Falle des Abschlusses eines Suchauftrages durch einen Mietinteressenten erhält die Firma Portimmo GmbH für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt.

§ 2 Provisionsanspruch/Gleichwertigkeit

Ein Provisionsanspruch der Firma Portimmo GmbH besteht ebenfalls, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft abgeschlossen wird (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll. Die Höhe richtet sich nach §1. Der Provisionsanspruch der Portimmo GmbH bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Vertrag nachträglich einvernehmlich von den Vertragspartnern aufgehoben wird.

§ 3 Fälligkeit Maklerprovision

Die Provision wird mit Abschluss des geschlossenen Vertrages sofort fällig und zahlbar, auch wenn der Kunde seine Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt erhält. Der Erhalt einer Rechnung ist niemals eine Fälligkeitsvoraussetzung. Im Zahlungsverzug ist der Kunde automatisch, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§ 4 Angebote

Alle präsentierten Angebote der Portimmo GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu den offerierten Angeboten basieren auf Informationen von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Portimmo GmbH keine Gewähr oder Haftung. Die Portimmo GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Das ist auf Grund der vielen Objekte nicht möglich.

§ 5 Vertraulichkeit

Jeder Empfänger von Informationen der Portimmo GmbH verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter zu geben, wenn es vorher nicht ausdrücklich mit der Portimmo GmbH vereinbart oder besprochen wurde. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so ist die Portimmo GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt zu verlangen. Die Portimmo GmbH behandelt tätigkeits- und personenbezogene Daten, die den Kunden betreffen, streng vertraulich. Die Portimmo GmbH speichert alle relevanten Daten und macht darauf aufmerksam, dass diese in der internen Datenbank aufbewahrt bleiben.

§ 6 Haftung

Die Portimmo GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Portimmo GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf -, und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Es wird keine Haftung für die Leistungen Dritter übernommen. Dies greift besonders dann über, wenn die Portimmo GmbH - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z.B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Außerdem wird keine Haftung übernommen für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen.

§ 7 Vorkenntnis

Wenn das angebotene Objekt dem Kunden der Portimmo GmbH schon geläufig ist, muss er dies unverzüglich der Portimmo GmbH mitteilen. Der Kunde kann sich nicht auf die Vorkenntnis berufen wenn er diese nicht vorher bekannt machte.

§ 8 Doppeltätigkeit

Die Portimmo GmbH ist grundsätzlich berechtigt, für beide Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 9 Informationspflicht/Aufwendungsersatz

Im Falle, dass der Kunde von seiner Anmiet-/Vermietabsicht oder seiner Kauf-/Verkaufsabsicht zurücktreten möchte, verpflichtet er sich umgehend, die Portimmo GmbH darüber in Kenntnis zu setzen. Nachdem ein Makleralleinauftrag mit der Portimmo GmbH abgeschlossen wurde, der Verkäufer das Objekt dennoch an einen Dritten verkauft und den Makler somit umgeht, verpflichtet er sich automatisch, einen Schaden- und Aufwendungsersatz in Höhe von 1 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer der Portimmo GmbH zu bezahlen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Portimmo GmbH obliegt, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 10 Angaben

Der Kunde ist verpflichtet, alle wichtigen Angaben eines Auftrages und Daten die die Firma Portimmo GmbH benötigt, vollständig und richtig zu übermitteln.

§ 11 Mehrwertsteuersatz

Für die Berechnung der Mehrwertsteuer gilt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Höhe der Provision ändert sich entsprechend wenn sich der Mehrwertsteuersatz verändert.

§ 12 Salvatorische Klausel

Im Falle, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.

§ 13 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Portimmo GmbH in Stuttgart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 14 Textform bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen

Ein Maklervertrag über den Kauf oder Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung bedarf der Textform, wenn auf einer Seite ein Verbraucher beteiligt ist (§ 656a BGB). Mündliche Abreden oder schlüssiges Verhalten begründen in diesen Fällen keinen Provisionsanspruch. Die Textform ist durch E-Mail, Telefax oder Brief gewahrt, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Maklerverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die vollständige Belehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Widerrufsbelehrung.

Stand: 9. Oktober 2026