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Ratgeber · Lebenssituationen

Ratgeber Erbe, Scheidung, Pflege und Alter

Die meisten Verkäufe haben einen Anlass, der nichts mit dem Markt zu tun hat: ein Erbe, eine Trennung, ein Pflegefall, das Alter. Diese Ratgeber ordnen die rechtlichen und finanziellen Fragen - und zeigen, wann Behalten, Vermieten oder Leibrente die bessere Lösung ist.

Immobilie geerbtImmobilie in der ScheidungImmobilien-LeibrenteWohnen im Alter

Das Wichtigste aus der Rubrik Erbe, Scheidung, Pflege, Alter

Immobilie geerbt: erst klären, dann entscheiden

Vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie stehen Fragen, die Geld kosten, wenn man sie übergeht: Erbschein oder Testament, Grundbuchberichtigung, Erbschaftsteuer mit ihren Freibeträgen, die Sanierungspflicht innerhalb von zwei Jahren beim GModG. Bei Erbengemeinschaften kommt hinzu, dass alle zustimmen müssen. Unsere Ratgeber ordnen das in der richtigen Reihenfolge.

Pflegefall: Muss das Haus wirklich verkauft werden?

Nein, nicht automatisch. Das Sozialamt greift erst, wenn Einkommen, Vermögen und das Schonvermögen ausgeschöpft sind, und das selbst bewohnte Haus des Ehepartners ist geschützt. Oft ist Vermieten oder eine Immobilien-Leibrente die bessere Lösung als ein Verkauf unter Zeitdruck. Wir rechnen die Varianten mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden.

Scheidung und Alter: Verkauf ohne Zeitdruck

In der Scheidung ist die gemeinsame Immobilie meist der größte Vermögenswert und der größte Streitpunkt. Ein neutrales Gutachten schafft die Grundlage für Auszahlung oder Verkauf. Im Alter wiederum geht es um die Frage, ob das Haus noch passt und wie Sie den Wert nutzen können, ohne ausziehen zu müssen. Beide Wege finden Sie hier beschrieben.

Erbengemeinschaft: die Zahl vor der Diskussion

In einer Erbengemeinschaft entsteht Streit selten über das Ob, sondern über den Wert. Solange jeder mit einer anderen Zahl rechnet, gibt es keine Einigung. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schafft eine gemeinsame Grundlage, die auch das Finanzamt akzeptiert - und ist häufig günstiger als der Anwaltsstreit, den es verhindert. Die steuerliche Seite behandelt der Ratgeber <a href="/geerbtes-haus-verkaufen-steuern/">Geerbtes Haus verkaufen: Steuern</a>.

Schonvermögen und Sozialamt: früh prüfen, nicht spät

Wenn ein Pflegefall eintritt, stellt sich die Frage nach dem Schonvermögen und danach, ob das Sozialamt auf die Immobilie zugreifen kann. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende: Wer früh weiß, welche Fristen und Freibeträge gelten, hat Handlungsspielraum. Der Ratgeber <a href="/schonvermoegen-pflegeheim-immobilie/">Schonvermögen und Pflegeheim</a> ordnet die Regeln ein, <a href="/haus-verkaufen-pflegeheim/">Haus verkaufen wegen Pflegeheim</a> beschreibt den praktischen Ablauf.

Übertragen statt vererben - wann das sinnvoll ist

Eine Übertragung zu Lebzeiten kann Erbschaftsteuer sparen, weil Freibeträge alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Sie hat aber Folgen: Nießbrauch, Wohnrecht, Pflichtteilsergänzung und der Zugriff des Sozialhilfeträgers innerhalb von zehn Jahren wollen bedacht sein. Was für und gegen die Übertragung spricht, steht im Ratgeber <a href="/haus-von-eltern-erben-oder-uebertragen/">Haus von den Eltern erben oder übertragen</a>.

Weitere Themen im Ratgeber

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