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Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verboten? Was seit dem GModG 2026 wirklich gilt

Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verboten? Was seit dem GModG 2026 wirklich gilt

Update September 2026: Dieser Beitrag stammt ursprünglich aus dem Frühjahr 2023, als die Bundesregierung ein faktisches Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 plante. Die Rechtslage hat sich seither zweimal grundlegend geändert - zuletzt am 29. Juli 2026 mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Hier ist der aktuelle Stand - und was jetzt wirklich gilt.

Die kurze Antwort: Nein, verboten sind sie nicht

Neue Gas- und Ölheizungen dürfen eingebaut werden. Die berühmte 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel des GEG ist mit dem GModG ersatzlos gestrichen - ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Das neue Recht setzt auf Technologieoffenheit: Wärmepumpe, Gas, Öl, Biomasse und Hybridlösungen sind gleichermaßen zulässig. Alle Details im Ratgeber GModG 2026 einfach erklärt.

Wie es dazu kam: die Chronik

  • 2023: Gesetzentwurf der Ampel-Koalition - ab 2024 sollte jede neue Heizung zu 65 Prozent erneuerbar betrieben werden. Die Debatte verunsicherte Eigentümer und Käufer massiv.
  • 2024: Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG, “Heizungsgesetz”) trat in Kraft - mit der 65-Prozent-Regel, aber zeitlich gestaffelt über die kommunale Wärmeplanung.
  • 29. Juli 2026: Das GModG löst das GEG ab. Die 65-Prozent-Regel entfällt, Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt.

Der Haken: fossil heizen wird trotzdem teurer

Ganz ohne Klimasteuerung bleibt es nicht. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe: ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe (10 Prozent ab 2029, 60 Prozent ab 2040, 100 Prozent ab 2045), ergänzt um eine Grüngasquote ab 2028. Dazu kommt der CO2-Preis. Wer heute eine fossile Heizung einbaut, kauft sich also steigende Betriebskosten ein - erlaubt ist es trotzdem.

Was heißt das für Eigentümer und Verkäufer in Stuttgart und der Region?

  1. Keine Panik-Sanierung: Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Ein Heizungstausch kurz vor dem Verkauf rechnet sich fast nie.
  2. Heizung bleibt Preisfaktor: Käufer und Banken kalkulieren Alter und Typ der Heizung samt Bio-Treppe in ihre Finanzierung ein. Das gehört in eine ehrliche Immobilienbewertung, nicht in Wunschpreise.
  3. Förderung nutzen oder als Argument einsetzen: Die Heizungstausch-Förderung wurde im Juli 2026 sozial gestaffelt neu aufgesetzt - für Käufer ein Rechenfaktor, für Verkäufer ein Vermarktungsargument.

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Hinweis: Stand September 2026, keine Rechts- oder Energieberatung.

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